Konzept zur
Verlässlichen Halbtags-Grundschule (VHGS)

III. Vertretungsregelung

Um die Verlässlichkeit der VHGS garantieren zu können, muss im Vertretungsfall eine pädagogisch sinnvolle Lösung greifen.

 

1. ''Vertretungspool''

Seitens der Schulbehörde muss jede Lehrkraft eine zusätzliche Vertretungsstunde ableisten. Diese Maßnahme hat Priorität vor allen anderen Überlegungen und findet als erste Regelung Anwendung.

 

2. Aufhebung von Doppelbesetzungen

Besteht die Situation, dass mehrere Lehrkräfte zu vertreten sind, muss zwangsläufig die Doppelbesetzung einer Unterrichtsstunde (insbesondere sind davon die Sonderschulpädagogen und die Lehrkräfte mit Förderstunden betroffen) aufgehoben werden. (Diese Regelung ist nachrangig anzuwenden und bleibt auf den Notfall beschränkt.) Grundsätzlich soll versucht werden, Lehrerstunden, die im Zusammenhang mit den Schwerpunkten des Schulprogramms stehen, aufrecht zu erhalten.
Daneben gilt weiterhin, dass eine Klasse mit einer doppelt besetzten Stunde, sollte eine der beiden Lehrkräfte fehlen, von der anderen allein geführt wird; wobei jedoch die Möglichkeit besteht, Hilfe aus dem ''Vertretungspool'' beanspruchen zu können.

 

3. ''Klassen-Zusammenlegung''

Ist die Notwendigkeit des Mehrbedarfs gegeben, kann es aus pädagogischer oder personeller Sicht auch sinnvoll sein, zwei Klassen oder Gruppen gemeinsam zu unterrichten.

 

4. ''Extrem-Ausfall''

Für den Fall des ''Extrem-Ausfalls'' (Grippewelle!) innerhalb des Kollegiums ist auf dem ersten Elternabend im neuen Schuljahr mit den Eltern abzuklären, wie wir in Ausnahmesituationen verfahren bzw. welche Hilfen wir von den Eltern erwarten können, sollte eine Verlässlichkeit für den Zeitraum von 8:00 bis 13:00 bzw. 13:30 Uhr von der Schule aus nicht zu gewährleisten sein.

Schule Ohrnsweg